Lexikon

Betriebsvermögen

Nahaufnahme eines Geschäftsmannes mit digitalem Tablet

Das Betriebsvermögen umfasst alle Vermögenswerte, die direkt dem Unternehmen dienen und für dessen laufende Tätigkeit notwendig sind. Zusammen mit dem privaten Vermögen bildet es eine zentrale Kategorie in Steuerrecht und Betriebswirtschaft. Eine eindeutige Abgrenzung ist entscheidend, da sie die steuerliche Behandlung von Gewinnen, Verlusten und Investitionen maßgeblich beeinflusst.

Was zählt zum
Betriebsvermögen?

Zum Betriebsvermögen gehören materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen zugeordnet werden können. Dazu zählen unter anderem:

  • Grundstücke, Gebäude und Maschinen, die betrieblich genutzt werden

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

  • Fahrzeuge des Unternehmens

  • Finanzanlagen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Auch immaterielle Werte wie Patente, Lizenzen oder Software können Teil des Betriebsvermögens sein, wenn sie betrieblich genutzt werden.

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Arten
des Betriebsvermögens

Das Steuerrecht unterscheidet drei Kategorien:

  1. Notwendiges Betriebsvermögen – Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder überwiegend betrieblich genutzt werden (z. B. Produktionsmaschinen, Firmen-Lkw).

  2. Gewillkürtes Betriebsvermögen – Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 10 % betrieblich genutzt werden und vom Unternehmer freiwillig dem Betrieb zugeordnet werden (z. B. ein teilgenutztes Bürogebäude).

  3. Notwendiges Privatvermögen – Wirtschaftsgüter, die zu weniger als 10 % betrieblich genutzt werden und daher nicht ins Betriebsvermögen aufgenommen werden dürfen.

Bedeutung für
Besteuerung und Bilanz

Die Einordnung von Wirtschaftsgütern ins Betriebsvermögen beeinflusst:

  • Abschreibungen: Nur betriebliche Wirtschaftsgüter können steuerlich abgeschrieben werden.

  • Veräußerungsgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsvermögen unterliegen der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer.

  • Finanzierungsentscheidungen: Die Höhe des Betriebsvermögens kann Einfluss auf Kreditwürdigkeit und Eigenkapitalquote haben.

Für bilanzierende Unternehmen ist das Betriebsvermögen Teil der Aktivseite der Bilanz. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnern wird es im Rahmen der Betriebsvermögensvergleichs-Methode zur Gewinnermittlung herangezogen.

Fazit

Betriebsvermögen ist weit mehr als nur der physische Bestand eines Unternehmens – es ist ein wesentlicher Faktor für steuerliche Gestaltung, Bilanzstruktur und betriebswirtschaftliche Planung.

Eine korrekte Zuordnung der Wirtschaftsgüter ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu nutzen und Risiken zu vermeiden.

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