Lexikon

Durchlaufende Posten

Hände der männlichen Exekutivvertretung Vertrag zum weiblichen Partner bei der Sitzung

In der Buchführung bezeichnet der Begriff „Durchlaufende Posten“ Geldbeträge, die ein Unternehmen im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt oder verausgabt, ohne dass sie den Gewinn des Unternehmens beeinflussen. Sie dienen lediglich als Durchgangsposten und werden in der Bilanz sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite verbucht, um die Bilanzsumme unverändert zu lassen.

Was sind
durchlaufende Posten?

Durchlaufende Posten entstehen, wenn ein Unternehmen Zahlungen im Auftrag eines Dritten entgegennimmt oder leistet. Dabei handelt es sich nicht um eigene Einnahmen oder Ausgaben des Unternehmens, sondern um treuhänderisch verwaltete Beträge, die in voller Höhe weitergeleitet werden.

Typische Beispiele für durchlaufende Posten sind:

  • Umsatzsteuer: Die vom Kunden vereinnahmte Umsatzsteuer wird an das Finanzamt abgeführt, ohne den Gewinn des Unternehmens zu beeinflussen.

  • Steuern und Abgaben: Einbehaltene Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge, die an die entsprechenden Behörden weitergeleitet werden.

  • Gerichtskosten: Von einem Anwalt für einen Mandanten verauslagte Gerichtskosten, die später an den Mandanten weitergegeben werden.

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Voraussetzungen für
durchlaufende Posten

Damit ein Betrag als durchlaufender Posten gilt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Im Namen eines anderen: Das Unternehmen handelt im Auftrag eines Dritten und nicht in eigenem Namen.

  • Für Rechnung eines anderen: Die Zahlungspflicht und der wirtschaftliche Nutzen liegen beim Dritten, nicht beim Unternehmen.

  • Keine eigene Verfügungsmacht: Das Unternehmen darf über die Beträge nicht frei verfügen, sondern ist verpflichtet, diese in voller Höhe weiterzuleiten.

Buchführung und
Bilanzierung

In der Buchführung werden durchlaufende Posten auf einem separaten Verrechnungskonto erfasst. Dabei ist es wichtig, dass:

  • Zufluss und Abfluss der Beträge über das Konto „Durchlaufende Posten“ gebucht werden.

  • Keine Gewinnauswirkung entsteht, auch wenn die Zahlungen in verschiedenen Jahren erfolgen.

  • Eindeutige Dokumentation erfolgt, um bei einer Betriebsprüfung nachweisen zu können, dass es sich um durchlaufende Posten handelt.

In der Bilanz erscheinen durchlaufende Posten sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite in gleicher Höhe, sodass die Bilanzsumme unverändert bleibt.

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Abgrenzung zu
Weiterberechnungen

Es ist wichtig, durchlaufende Posten von Weiterberechnungen zu unterscheiden. Bei Weiterberechnungen handelt es sich um Kosten, die ein Unternehmen für eigene Leistungen an einen Kunden weitergibt. Diese sind umsatzsteuerpflichtig und beeinflussen den Gewinn des Unternehmens. Im Gegensatz dazu sind durchlaufende Posten umsatzsteuerfrei und haben keine Auswirkung auf den Gewinn.

Fazit

Durchlaufende Posten sind ein wesentlicher Bestandteil der Buchführung, um Zahlungen im Auftrag Dritter korrekt zu erfassen, ohne den Gewinn des Unternehmens zu beeinflussen.

Eine sorgfältige Dokumentation und korrekte Bilanzierung sind unerlässlich, um steuerliche Risiken zu vermeiden und eine transparente Finanzberichterstattung sicherzustellen.

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