Lexikon

Eröffnungsbilanz

Rechner und Zahlen auf Papier Nahaufnahme Finanzkonzept

Die Eröffnungsbilanz ist der grundlegende Startpunkt einer jeden doppelten Buchführung. Sie bildet – entweder bei der Unternehmensgründung oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres – die finanzielle Ausgangslage eines Unternehmens ab. Durch die systematische Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital schafft sie Transparenz, erlaubt fundierte Planung und ist für die Fortführung der Buchführung unerlässlich.

Begriff und gesetzliche
Verankerung

Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Pflicht zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz verankert (§ 242 Abs. 1 HGB). Sie ist entweder erforderlich beim Start eines Handelsgewerbes oder am Anfang jedes Geschäftsjahres – und bildet die Grundlage für das gesamte folgende Geschäftsjahr.

Besonders relevant für die Jahreskontinuität: Die Eröffnungsbilanz muss mit der Schlussbilanz des Vorjahres identisch sein – dieser Grundsatz der Bilanzidentität sichert die formelle und materielle Bilanzkontinuität.

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Aufbau, Inhalte
und Mindestangaben

Eine standardmäßige Eröffnungsbilanz gliedert sich wie folgt:

  • Aktivseite: Anlage- und Umlaufvermögen wie Maschinen, Vorräte, Forderungen und Bankguthaben

  • Passivseite: Eigenkapital, Rückstellungen, Verbindlichkeiten – also Mittelherkunft versus Mittelverwendung

Mindestangaben umfassen neben diesen Posten:

  • Name des Unternehmens,

  • Ort und Gründungsdatum,

  • Unterschriften der verantwortlichen Personen (z. B. Geschäftsführer).

Technische Handhabung:
Eröffnungsbilanzkonto (EBK)

In der Praxis wird die Eröffnungsbilanz über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK) in die Buchführung überführt:
Die Aktivposten werden im Soll, die Passivposten im Haben verbucht – und so auf die Bestandskonten übertragen. Das EBK fungiert dabei als Spiegelbild des Schlussbilanzkontos (SBK) und ermöglicht klare, gesetzeskonforme Eröffnungsbuchungen.

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Relevanz
und Einsatzbereiche

  • Neugründung:
    Startbilanz beim Unternehmensbeginn

  • Unternehmensumwandlungen oder -käufe:
    Neue Basislinie für die Buchhaltung

  • Jahresbeginn:
    Herleitung der Buchführung aus der Vorjahresbilanz → gewährleistet Planung, Steuerung und Kreditsicherheit

Fehlerhafte oder verspätete Eröffnungsbilanzen können rechtlich und steuerlich ernsthafte Folgen haben – bis hin zu Haftung und Sanktionen.

Fazit

Die Eröffnungsbilanz ist nicht nur eine gesetzliche Formalität, sondern ein strategisches Dokument. Sie markiert den Ausgangspunkt für jede neue Rechnungsperiode, garantiert Kontinuität und bildet das Rückgrat für zukünftige Entscheidungen. Ihre sorgsame Erstellung, sachgerechte Buchung über das EBK und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sind elementar für eine ordnungsgemäße und effiziente Unternehmensführung.

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