Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Element des betrieblichen Rechnungswesens. Sie dokumentiert die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens über einen festgelegten Zeitraum hinweg und zeigt auf, ob ein Gewinn oder ein Verlust erzielt wurde. Als Bestandteil des Jahresabschlusses bietet die GuV entscheidende Informationen für Geschäftsführung, Investoren, Kreditgeber und Behörden. Sie hilft dabei, betriebliche Entscheidungen fundiert zu treffen und wirtschaftliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Was ist eine GuV?
Die GuV stellt den periodischen Unternehmenserfolg dar, indem sie Erträge und Aufwendungen gegenüberstellt. Sie zeigt somit das Ergebnis der unternehmerischen Tätigkeit, also den Jahresüberschuss oder -fehlbetrag.
Die Berechnung erfolgt grundsätzlich nach dem Schema:
Erträge – Aufwendungen = Betriebsergebnis (Gewinn oder Verlust)
Typische Erträge sind zum Beispiel Umsatzerlöse, Zinserträge oder Erlöse aus Nebengeschäften. Aufwendungen umfassen etwa Personalkosten, Miete, Wareneinsatz oder Abschreibungen.
Die GuV kann je nach Unternehmensform und Rechnungslegungsvorschrift in zwei Formen dargestellt werden:
- Kontoform (gegenüberstellend)
- Staffelform (untereinander aufgeführt, oft bei Kapitalgesellschaften üblich)
Unabhängig von der Form dient sie einem Zweck: der transparenten Darstellung, wie das Unternehmen wirtschaftlich gearbeitet hat.
Digitalisieren Sie Ihre kaufmännischen Prozesse mit HANSALOG MEGA – die Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling. Weitere Informationen finden Sie hier
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Die Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere für bilanzierungspflichtige Unternehmen.
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:
- § 242 HGB (Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Jahresabschlusses)
- § 275 HGB (Gliederung der GuV)
- Für Kapitalgesellschaften gelten zusätzlich die Vorschriften des § 264 HGB, die eine detaillierte Darstellung verlangen.
Je nach Unternehmensform gelten unterschiedliche Anforderungen:
- Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschreiten, sind zur Erstellung einer GuV verpflichtet.
- Kapitalgesellschaften wie GmbHs oder AGs müssen die GuV verpflichtend nach dem HGB erstellen und veröffentlichen.
Wichtig!
Auch für Arzt- und Zahnarztpraxen kann eine GuV hilfreich oder notwendig sein – insbesondere bei steuerlicher Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Eine übersichtliche GuV erleichtert auch das Gespräch mit Banken oder Steuerberatern – etwa bei Investitionsplänen oder Kreditvergaben.
Bedeutung der GuV für Unternehmen
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist mehr als eine reine Aufstellung von Zahlen. Sie bietet vielfältige Vorteile und Einsatzmöglichkeiten:
- Erfolgsanalyse: Unternehmer erkennen, in welchen Bereichen Erträge oder Verluste entstehen.
- Transparenz für externe Partner: Banken, Investoren oder Behörden nutzen die GuV zur wirtschaftlichen Beurteilung.
- Grundlage für Steuern: Sie bildet die Basis für die Ermittlung von Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommenssteuer.
- Vergleichbarkeit: Durch periodische Auswertungen lassen sich Entwicklungen im Zeitverlauf oder mit Mitbewerbern vergleichen.
Darüber hinaus liefert die GuV auch interne Steuerungsinformationen: Sie zeigt, wo Kosten reduziert oder Einnahmequellen ausgebaut werden können.
Fazit
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist ein unverzichtbares Werkzeug im Rechnungswesen eines Unternehmens. Sie dokumentiert den wirtschaftlichen Erfolg, erfüllt gesetzliche Anforderungen und unterstützt Unternehmer bei fundierten Entscheidungen. Eine korrekt geführte GuV fördert nicht nur die Transparenz nach außen, sondern schafft auch im Unternehmen selbst wichtige Einblicke zur Steuerung und Planung.
Digitalisieren Sie Ihre kaufmännischen Prozesse mit HANSALOG MEGA – die Software für Finanzbuchhaltung, Rechnungswesen und Controlling. Weitere Informationen finden Sie hier