Lexikon

Handelsregister

Mann und Frau an ein Laptop

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das vom zuständigen Amtsgericht geführt wird. Es dient der Registrierung von Kaufleuten und Handelsgesellschaften und enthält wesentliche Informationen über deren rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse. Jeder kann Einsicht in das Handelsregister nehmen, wodurch Transparenz im Geschäftsverkehr gewährleistet wird.

Wer muss sich
eintragen lassen?

Die Eintragungspflicht ins Handelsregister besteht für:

  • Kapitalgesellschaften:
    z. B. GmbH, AG

  • Personenhandelsgesellschaften:
    z. B. OHG, KG

  • Einzelkaufleute,
    wenn sie einen in kaufmännischer Weise geführten Betrieb unterhalten und bestimmte Umsatz- oder Mitarbeitergrenzen überschreiten. 

Einzelunternehmen, die nicht als Kaufleute gelten, sind nicht zur Eintragung verpflichtet.

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Was wird
eingetragen?

Im Handelsregister werden folgende Informationen erfasst:

  • Firma und Rechtsform des Unternehmens

  • Sitz und Niederlassungen

  • Gegenstand des Unternehmens

  • Vertretungsberechtigte Personen (z. B. Geschäftsführer)

  • Stamm- oder Grundkapital

  • Gesellschafterstruktur (bei Kapitalgesellschaften)

  • Prokura und Handlungsvollmachten

Diese Daten sind öffentlich einsehbar und können über das Gemeinsame Registerportal der Länder abgerufen werden.

Ablauf
der Eintragung

Die Eintragung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Vorbereitung: Erstellung des Gesellschaftsvertrages und Festlegung der Gesellschafterstruktur.

  2. Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden.

  3. Anmeldung: Einreichung der Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht.

  4. Prüfung: Das Amtsgericht prüft die Unterlagen und nimmt die Eintragung vor.

  5. Bekanntmachung: Die Eintragung wird öffentlich bekannt gemacht.

Seit dem 1. August 2022 ist die Eintragung für GmbHs und UGs auch elektronisch möglich.

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Kosten
der Eintragung

Die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister setzen sich aus verschiedenen Gebühren zusammen:

  • Gebühren des Registergerichts:
    z. B. für die Eintragung und Bekanntmachung.

  • Notarkosten:
    für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Anmeldung.

  • Sonstige Auslagen:
    z. B. für die Erstellung von Gesellschafterlisten.

Die Gesamtkosten können je nach Unternehmensform und Umfang variieren.

Vorteile
der Eintragung

Die Eintragung ins Handelsregister bietet mehrere Vorteile:

  • Rechtliche Anerkennung:
    Die Gesellschaft erlangt ihre Rechtsfähigkeit erst durch die Eintragung.

  • Vertrauensschutz:
    Dritte können sich auf die Richtigkeit der eingetragenen Daten verlassen.

  • Namensschutz:
    Der Firmenname ist geschützt und kann nicht ohne Weiteres von anderen Unternehmen verwendet werden.

  • Erhöhte Kreditwürdigkeit:
    Die Eintragung kann das Vertrauen von Banken und Geschäftspartnern stärken.

Fazit

Das Handelsregister ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Transparenz im Geschäftsverkehr.

Für viele Unternehmen ist die Eintragung gesetzlich vorgeschrieben und bietet rechtliche Vorteile. Unternehmer sollten sich frühzeitig über die Anforderungen und Kosten informieren, um einen reibungslosen Gründungsprozess zu gewährleisten.

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