Herstellungskosten

Die Herstellungskosten (auch Herstellkosten) sind ein zentraler Begriff im externen und internen Rechnungswesen. Sie spielen sowohl in der Handels- als auch in der Steuerbilanz eine bedeutende Rolle, insbesondere bei der Bewertung von Vermögensgegenständen und der Kalkulation in Industrie- und Produktionsunternehmen.
Was sind
Herstellungskosten?
Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die einem Unternehmen durch die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Vermögensgegenstands entstehen. Sie umfassen alle Kosten, die direkt oder indirekt mit dem Produktionsprozess verbunden sind. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 255 Abs. 2 HGB, der die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bilanzierung regelt.
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Bestandteile
der Herstellungskosten
Herstellungskosten setzen sich aus pflichtigen und freiwilligen Bestandteilen zusammen:
Pflichtbestandteile:
Materialeinzelkosten (z. B. Rohstoffe)
Fertigungseinzelkosten (z. B. Löhne in der Produktion)
Sondereinzelkosten der Fertigung (z. B. spezielle Werkzeuge)
angemessene Teile der Gemeinkosten (Material- und Fertigungsgemeinkosten)
Freiwillige Bestandteile:
Teile der Verwaltungskosten
angemessene soziale Aufwendungen
freiwillige soziale Leistungen
Nicht Bestandteil der Herstellungskosten sind:
Vertriebskosten
Forschungs- und Entwicklungskosten
kalkulatorische Zinsen
Bedeutung in der
Bilanzierung und Kostenrechnung
Im Bilanzkontext dienen die Herstellungskosten der Ermittlung des Ansatzwertes für selbst erstellte Vermögensgegenstände ,wie z. B. selbst produzierte Maschinen oder unfertige Erzeugnisse. Unternehmen müssen hier zwischen aktivierungspflichtigen, aktivierungsfähigen und nicht aktivierungsfähigen Kosten differenzieren.
In der Kostenrechnung wiederum bilden die Herstellungskosten eine wichtige Kalkulationsbasis, etwa für Preisentscheidungen, Wirtschaftlichkeitsanalysen und Nachkalkulationen. Sie helfen dabei, die Rentabilität einzelner Produkte oder Projekte zu bewerten.
Fazit
Herstellungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensbewertung, der Buchhaltung und der Kostenrechnung. Ihre genaue Ermittlung ist gesetzlich geregelt und wirkt sich unmittelbar auf die Bilanz, die GuV und die Besteuerung aus. Ein korrektes Verständnis und eine sorgfältige Abgrenzung der Kostenarten sind deshalb unverzichtbar – sowohl für Buchhalter als auch für Controller und Steuerberater.
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