Inventur

Die Inventur ist eine zentrale Pflicht im Rechnungswesen, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Bestände an Vermögensgegenständen und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt systematisch zu erfassen. Sie bildet die Grundlage für die Erstellung des Inventars und damit für die Bilanzierung gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Was ist eine
Inventur?
Im Rechnungswesen bezeichnet die Inventur die vollständige und systematische Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dabei werden sowohl körperliche Bestände wie Waren und Maschinen als auch nicht körperliche Werte wie Forderungen und Verbindlichkeiten erfasst.
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Gesetzliche
Grundlagen
Laut § 240 Abs. 1 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und danach am Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur durchzuführen. Diese gesetzliche Pflicht dient der ordnungsgemäßen Buchführung und stellt sicher, dass die Bilanz auf verlässlichen Daten basiert.
Inventurverfahren
Es gibt verschiedene Verfahren zur Durchführung einer Inventur, die je nach Art des Unternehmens und der Bestände gewählt werden können:
Körperliche Inventur:
Hierbei werden alle materiellen Bestände durch Zählen, Messen oder Wiegen erfasst. Dieses Verfahren ist besonders für Warenbestände geeignet.
Buchinventur:
Bei dieser Methode werden nicht körperliche Bestände, wie Forderungen oder Verbindlichkeiten, anhand von Belegen und Aufzeichnungen ermittelt.
Stichtagsinventur:
Die Bestandsaufnahme erfolgt an einem festen Stichtag, meist am Ende des Geschäftsjahres.
Verlegte Inventur:
Die Inventur wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor oder nach dem Bilanzstichtag durchgeführt, wobei die Bestände zu diesem Zeitpunkt rechnerisch ermittelt werden.
Permanente Inventur:
Hierbei werden die Bestände kontinuierlich erfasst und regelmäßig überprüft, sodass eine jährliche Inventur entfällt.
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Inventurarten
Je nach Unternehmensart und -größe können unterschiedliche Inventurarten zur Anwendung kommen:
Jahresinventur:
Eine einmal jährlich durchgeführte Inventur, meist zum Bilanzstichtag.
Stichprobeninventur:
Bei dieser Methode werden nicht alle Bestände erfasst, sondern eine repräsentative Stichprobe ausgewählt und hochgerechnet.
Permanente Inventur:
Wie bereits erwähnt, erfolgt die Bestandsaufnahme kontinuierlich über das Jahr verteilt.
Zweck
der Inventur
Die Inventur dient mehreren Zwecken:
Ermittlung des Vermögens und der Schulden:
Sie liefert die notwendigen Daten für die Erstellung des Inventars und der Bilanz.
Kontrolle der Buchführung:
Durch den Abgleich von Ist- und Soll-Beständen wird die Richtigkeit der Buchführung überprüft.
Gläubigerschutz:
Sie stellt sicher, dass die finanziellen Verhältnisse des Unternehmens transparent und nachvollziehbar sind.
Steuerliche Zwecke:
Die ermittelten Bestände sind Grundlage für die steuerliche Bewertung und Veranlagung.
Fazit
Die Inventur ist eine unverzichtbare Pflicht im Rechnungswesen, die Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Bestände systematisch zu erfassen und zu bewerten. Sie bildet die Grundlage für die Bilanzierung und dient der Kontrolle der Buchführung sowie dem Schutz der Gläubiger. Durch die Wahl des geeigneten Inventurverfahrens und der passenden Inventurart können Unternehmen die Inventur effizient und gesetzeskonform durchführen.
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