Jubiläumszuwendungen

Jubiläumszuwendungen sind Extras vom Chef, die es als Dankeschön für viele Jahre im Unternehmen gibt. Meist bekommt man sie, wenn man schon lange dabei ist – zum Beispiel nach 10, 20 oder 25 Jahren.
Das kann Geld sein oder ein Geschenk. Egal, was es ist:
Für das Finanzamt zählt es als Lohn. Das heißt:
Steuern müssen bezahlt werden, auch wenn es „nur“ ein Gutschein oder ein Sachgeschenk ist.
Kurz gesagt:
Jubiläumszuwendungen sind eine nette Anerkennung vom Arbeitgeber, aber der Staat will trotzdem seinen Anteil davon.
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Gibt es ein Recht auf
Jubiläumszuwendungen?
Viele fragen sich: Muss der Chef so eine Jubiläumszahlung überhaupt zahlen?
Die klare Antwort: Nein, gesetzlich verpflichtet ist er nicht.
Nur wenn im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ausdrücklich steht, dass es Geld oder Geschenke zum Jubiläum gibt, hast du einen Anspruch darauf. Steht dort nichts, gibt’s auch nichts.
Wichtig:
Wenn dein Arbeitgeber solche Zahlungen macht, muss er sich an das Gleichbehandlungsgebot halten.
Das heißt: Er darf nicht willkürlich nur bestimmten Mitarbeitern etwas geben und andere leer ausgehen lassen.
Außerdem kann der Arbeitgeber sich im Vertrag ein Widerrufsrecht sichern. Dann darf er die Zahlung auch wieder streichen – aber nur, wenn das vorher so festgelegt wurde.
Sachgeschenke zum Jubiläum –
was ist mit Steuern?
Wenn der Chef zum Betriebsjubiläum eine Feier schmeißt, kann das Ganze sogar steuerfrei bleiben – aber nur, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden.
Wichtig ist: Alle Mitarbeiter müssen eingeladen sein und der Grund der Feier muss eindeutig das Jubiläum sein.
Geschenke müssen auch nicht immer Geld sein. Oft gibt es Sachgeschenke, wie Gutscheine, Technik oder Ähnliches. Dafür gilt: Bis 110 Euro pro Person bleibt das steuerfrei. Wird es teurer, muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Das heißt: Nur die ersten 110 Euro sind frei.
Der Arbeitgeber kann sich dafür entscheiden, die Steuer pauschal zu übernehmen – 25 % Pauschalsteuer sind dann fällig, wenn der Wert über 110 Euro liegt. Aber: Es muss ganz klar sein, dass das Geschenk wirklich zum Jubiläum gehört und nicht aus einem anderen Anlass kommt.
Findet das Ganze im Rahmen einer Betriebsfeier statt, wird auch geprüft: Hätte der Mitarbeiter das Geschenk auch ohne die Feier bekommen? Nur wenn das eindeutig der Fall ist, gelten die Sonderregeln.
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