Kontokorrent

Am bekanntesten ist das Kontokorrent im Alltag als Girokonto: Jeder Geldeingang und -ausgang wird dort laufend erfasst, und der Saldo zeigt jederzeit, wie Guthaben und Belastungen zueinander stehen. Im Handelsgesetzbuch (§§ 355 ff. HGB) ist festgelegt, dass dieser laufende Saldo die ursprünglichen Einzelansprüche ersetzt – eine separate Pfändung oder Abtretung der Einzelposten ist dann nicht mehr möglich.
Im geschäftlichen Bereich funktioniert das Kontokorrent nach dem gleichen Prinzip: Unternehmen führen ein laufendes Rechnungskonto, auf dem gegenseitige Forderungen und Leistungen miteinander verrechnet werden. Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann ist.
Die beiderseitigen Ansprüche werden regelmäßig zusammengeführt und saldiert, sodass am Ende der Abrechnungsperiode ein Überschuss für den einen oder anderen Geschäftspartner feststeht. Damit der Saldo korrekt ist, müssen alle gegenseitigen Forderungen kontinuierlich erfasst und überprüft werden.
Die passende Softwarelösung für ihre Buchhaltung erhalten Sie bei HANSALOG MEGA.
Weitere Informationen finden Sie hier
Kontokorrent
in Aktion
Stellen wir uns folgendes vor: Der Maschinenbauer X und der Händler Y stehen in ständigem Kontakt – Woche für Woche liefert X neue Maschinen an Y. Doch nicht immer läuft alles glatt: Einige Geräte gehen zurück, weil sie Mängel haben.
Damit in diesem regen Austausch niemand den Überblick verliert, hat Y bei X ein Einkaufskonto, auf dem alle Lieferungen, Rücksendungen und Zahlungen sauber verbucht werden. Statt jede Rechnung einzeln zu begleichen, wird am Monatsende ein Gesamtsaldo ermittelt – also die Differenz aus allem, was geliefert, retourniert und bezahlt wurde. Dieser Betrag wird dann ausgeglichen – ganz einfach.
Das Kontokorrent macht es möglich: Statt vieler einzelner Forderungen gibt es nur noch eine Summe – den aktuellen Kontostand. Jede Zahlung reduziert diesen Saldo, jede neue Lieferung erhöht ihn. So behalten beide Partner stets den finanziellen Überblick.
Wichtig ist: Es muss eine klare Regel geben, wann der Saldo abgerechnet wird – also wöchentlich, monatlich oder jährlich. Diese „Rechnungsperiode“ wird in einer Kontokorrent-Vereinbarung (auch Kontokorrentabrede genannt) schriftlich festgelegt. Fehlt so eine Regelung, gilt automatisch eine jährliche Abrechnung, wie man es auch von Bankkonten kennt.
Aber Achtung: Nur bestimmte Forderungen und Leistungen eignen sich für das Kontokorrent und beide Geschäftspartner müssen sich einig sein, welche Geschäfte überhaupt in den gemeinsamen Rechnungstopf kommen.
Was gehört nicht
ins Kontokorrent?
Nicht alles, was zwischen Geschäftspartnern ausgetauscht wird, landet automatisch im laufenden Rechnungskonto. Einige Posten bleiben bewusst außen vor.
Zum Beispiel: Einmalige oder besonders hohe Forderungen, die aus dem Rahmen fallen – etwa ein außergewöhnlich großer Einzelauftrag oder eine Sonderlieferung – werden separat abgerechnet. Diese Beträge sind zu speziell oder zu bedeutend, um sie im allgemeinen Saldo untergehen zu lassen.
Ebenso gilt: Alles, was sofort bezahlt werden muss, hat im Kontokorrent nichts verloren. Wenn also eine Rechnung direkt und ohne Aufschub beglichen werden soll, wird sie nicht in die Sammelabrechnung aufgenommen.
Kurz gesagt: Nur das, was regelmäßig, planbar und abrechnungsfähig ist, landet im Kontokorrent. Alles andere wird extra behandelt – für mehr Transparenz und klare Verhältnisse auf beiden Seiten.
Die passende Softwarelösung für ihre Buchhaltung erhalten Sie bei HANSALOG MEGA.
Weitere Informationen finden Sie hier