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Leasing ist eine Vermietungsform, bei der ein Leasinggeber einem Leasingnehmer für eine vereinbarte Laufzeit das Recht zur Nutzung eines Wirtschaftsgutes gegen Zahlung von Leasingraten überlässt. Dabei bleibt der Leasinggeber juristischer Eigentümer des Objekts, während der Leasingnehmer die wirtschaftlichen Nutzungsrechte erhält. Leasing wird häufig für Investitionsgüter wie Maschinen, Fahrzeuge oder IT-Ausstattungen genutzt.

Leasingarten

Es gibt verschiedene Leasingarten, die sich in ihrer Ausgestaltung unterscheiden:

  • Operating-Leasing:
    Kurzfristige Überlassung von Wirtschaftsgütern mit flexiblen Kündigungsoptionen. Der Leasinggeber trägt das Risiko und bleibt wirtschaftlicher Eigentümer.

  • Finanzierungs-Leasing:
    Langfristige Verträge, bei denen der Leasingnehmer die wesentlichen Risiken und Chancen der Nutzung übernimmt.

  • Immobilien-Leasing:
    Sonderform des Finanzierungs-Leasings mit besonders langer Laufzeit, häufig für Bürogebäude oder Produktionsstätten.

  • Null-Leasing:
    Leasing ohne Zinsanteil, bei dem die Leasingraten lediglich die Anschaffungskosten abdecken.

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Steuerliche Behandlung
und Darstellung in anderen Bilanzformen

Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen hängt von der Art des Leasings und den geltenden Rechnungslegungsstandards ab:

  • HGB (Handelsgesetzbuch):
    Bei der Erstellung einer zusätzlichen Bilanz nach HGB sind bestimmte Leasingformen sowohl als Vermögenswerte (Aktiva) als auch als Verbindlichkeiten (Passiva) auszuweisen.

  • IFRS (International Financial Reporting Standards):
    Bei der Erstellung einer zusätzlichen Bilanz nach IFRS 16 werden nahezu alle Leasingverhältnisse sowohl als Vermögenswerte (Aktiva) als auch als Verbindlichkeiten (Passiva) ausgewiesen. Da IFRS-16-Bilanzen mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden sind, werden sie in der Regel nur von börsennotierten Aktiengesellschaften erstellt.

  • Steuerrecht:
    In der zwingenden Steuerbilanz sind Leasingraten als Betriebsausgaben (Mieten) absetzbar und somit steuermindernd. Es erfolgt keine wertmäßige darstellbare Erfassung in der Bilanz als Vermögenswert (Aktiva) und Verbindlichkeit (Passiva). 

Vorteile
des Leasings

  • Liquiditätsschonung:
    Leasing erfordert keine hohen Anfangsinvestitionen, wodurch die Liquidität des Unternehmens geschont wird.

  • Bilanzneutralität:
    Bei Operating-Leasing bleibt das Leasingobjekt in der Bilanz des Leasinggebers, was die Eigenkapitalquote des Leasingnehmers nicht beeinflusst.

  • Planungssicherheit:
    Feste Leasingraten ermöglichen eine einfache Kostenkalkulation und Budgetierung.

  • Technologische Aktualität:
    Durch regelmäßige Vertragsverlängerungen oder -wechsel können Unternehmen stets auf dem neuesten Stand der Technik bleiben.

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Nachteile
des Leasings

  • Gesamtaufwand:
    Über die gesamte Laufzeit können die Leasingkosten höher sein als der Kauf des Objekts.

  • Bindung an Verträge:
    Frühzeitige Kündigungen oder Laufzeitänderungen können mit hohen Kosten verbunden sein.

  • Kein Eigentumserwerb:
    Beim Operating-Leasing erwirbt der Leasingnehmer am Ende der Laufzeit in der Regel kein Eigentum am Objekt.

Fazit

Leasing stellt für Unternehmen eine attraktive Finanzierungsalternative dar, insbesondere wenn es um die Nutzung von Investitionsgütern geht, ohne hohe Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen.

Die Wahl der Leasingart und die genaue vertragliche Ausgestaltung sollten jedoch sorgfältig geprüft werden, um die für das Unternehmen vorteilhafteste Lösung zu finden.

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