Lexikon

Nettolohnvereinbarung

Hand, die Wachstumspfeil mit Münzen hält

In vielen Arbeitsverträgen wird das Bruttogehalt vereinbart, von dem erst Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Wie viel am Ende tatsächlich auf dem Konto landet, hängt von diesen Abzügen ab. Bei einer Nettolohnvereinbarung hingegen wird von Anfang an festgelegt, welcher Betrag nach allen Abzügen beim Mitarbeiter ankommt. Das schafft Planungssicherheit für den Arbeitnehmer, überträgt aber das Risiko von Steuer- oder Abgabenänderungen auf den Arbeitgeber.

Was ist eine Nettolohnvereinbarung
und wie funktioniert sie?

Normalerweise wird im Arbeitsvertrag ein Bruttogehalt vereinbart, von dem zunächst Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden. Erst danach weiß der Mitarbeiter, wie viel Geld tatsächlich auf seinem Konto landet.

Bei einer Nettolohnvereinbarung hingegen wird von Anfang an der Betrag festgelegt, der nach allen Abzügen beim Mitarbeiter ankommt – also das Netto. Unabhängig von Steuerklasse oder aktuellen Abgaben erhält der Arbeitnehmer genau den vereinbarten Nettobetrag.

Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er den Bruttolohn bei jeder Gehaltszahlung so berechnen muss, dass der Mitarbeiter am Ende das zugesicherte Nettogehalt erhält. Dies wird im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten.

Kurz gesagt:

Statt „Du bekommst 3.000 € brutto“ steht bei der Nettolohnvereinbarung:
„Du bekommst 2.000 € netto – egal, was noch an Steuern oder Abgaben abgezogen wird.“

Das Risiko von steigenden Steuern oder Sozialabgaben liegt also beim Arbeitgeber.

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Echte oder unechte Nettolohnvereinbarung –
was ist der Unterschied?

Wenn es um Nettolohnvereinbarungen geht, muss man genau hinschauen:
Es gibt nämlich zwei Arten davon – echt und unecht.

Die echte
Nettolohnvereinbarung

Hier ist klar geregelt:
Der vereinbarte Nettolohn bleibt immer gleich, egal was passiert.

Steigen die Steuern oder Sozialabgaben, muss der Arbeitgeber den Bruttolohn entsprechend anpassen, damit beim Mitarbeiter trotzdem der festgelegte Nettobetrag auf dem Konto landet. Auch wenn die Abgaben mal sinken, bekommt der Arbeitnehmer nicht mehr – das Netto bleibt unverändert. Das Risiko trägt immer der Arbeitgeber.

Die unechte
Nettolohnvereinbarung

Bei dieser Variante wird das Netto zwar beim Start des Jobs festgelegt, aber es gibt keine Garantie dafür, dass es dauerhaft so bleibt.

Ändern sich Steuern oder Abgaben, ändert sich auch das Netto. Hier passt sich das Gehalt also den neuen Rahmenbedingungen an.

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So läuft die Abrechnung einer Nettolohnvereinbarung
in der Buchhaltung

Auch wenn im Vertrag ein fixer Nettolohn vereinbart wurde, braucht der Arbeitgeber für die Meldungen an das Finanzamt und der Sozialversicherung immer den genauen Bruttolohnbetrag. Die Hochrechnung auf den genauen Bruttobetrag beherrschen die meisten Lohnabrechnungsprogramme oder www.nettolohn.de.

Wichtig zu wissen:
Der Arbeitgeber zahlt aus dem hochgerechneten Bruttolohn die Lohnsteuer und alle Sozialabgaben. Im offiziellen Melde- und Bescheinigungswesen gibt es die
Nettovereinbarung nicht und diese wird der Sozialversicherung und dem Finanzamt auch in keiner Form gemeldet.

Für die Buchhaltung bedeutet das:
Abgerechnet und verbucht wird immer der Bruttolohn.

Fazit

Trotz Nettolohnvereinbarung bleibt der Mitarbeiter weiterhin steuerpflichtig. Bei der Steuererklärung kann es sein, dass er eine Nachzahlung leisten muss – oder Geld zurückbekommt. Der Arbeitgeber erfährt nicht, ob der Mitarbeiter eine Einkommenssteuererklärung abgegeben und etwas erstattet bekommen hat. Hier kommt das deutsche Steuergeheimnis zum Tragen: Der Arbeitnehmer könnte ja noch 3 Garagen und 3 Eigentumswohnungen vermieten und Unterhalt für weitere 9 uneheliche minderjährige Nachkommen bezahlen, was alles dem Steuergeheimnis unterliegt. Für das Finanzamt spielt die arbeitsvertragliche Vereinbarung "Nettolohn" keine Rolle.

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