Lexikon

Offene Handelsgesellschaft

Handshake

Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine spezielle Unternehmensform, wenn sich mindestens zwei Kaufleute zusammenschließen, um gemeinsam ein Geschäft zu betreiben. Die OHG ist vor allem für den Handel gedacht.

Wichtig
zu wissen

Alle Gesellschafter haften voll mit ihrem privaten Vermögen – egal, ob das Unternehmen gut läuft oder Schulden macht. Außerdem darf jeder von ihnen bei der Führung des Unternehmens mitbestimmen und handeln.

Es gibt aber eine Ausnahme:
Wenn alle zustimmen, kann auch ein Gesellschafter aufgenommen werden, der nur mit einer festen Summe haftet. Den nennt man dann Kommanditist. Die Gesellschaftsform wechselt dadurch in eine Kommanditgesellschaft (KG), was im Handelsregister, im Impressum der homepage und auf den Geschäftsbriefen klar nach außen kommuniziert werden muss.

Auch Freiberufler oder Kleingewerbetreibende dürfen eine oHG gründen - durch diese Unternehmensrechtsform würden aber die Freiberufler oder Kleingewerbetreibende einige kostengünstige Privilegien ihrer Unternehmungsform verlieren wie Recht auf EÜR (EinnahmenÜberschussRechnung), Mehrwertsteuerbefreiung, Gewerbesteuerfreiheit.

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So gründet man
eine OHG

Für die Gründung einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG) braucht man kein Startkapital in bestimmter Höhe. Aber: Ohne Eintrag ins Handelsregister beim Amtsgericht läuft nichts. Dafür geht man zum Notar, bezahlt die anfallenden Gebühren und lässt das Unternehmen offiziell registrieren. Erst dann ist der Name der Firma geschützt. Auch besondere Rollen wie ein Prokurist müssen dort eingetragen werden. Wenn ein Gesellschafter nur mit einer Einlage haftet (als Kommanditist), muss auch das festgehalten werden.

Alle Teilhaber müssen Geld oder Sachwerte in die OHG einbringen. Dieses Geld gehört ab dann der Firma und nicht mehr dem Einzelnen. Man nennt das Gesamthandsvermögen – alle Gesellschafter können gemeinsam darüber verfügen.

Wenn das Unternehmen Verluste macht, tragen alle Gesellschafter den Schaden gemeinsam. Trotzdem hat jeder Anspruch auf eine Art Grundvergütung: vier Prozent vom eigenen Anteil am Kapital, unabhängig davon, wie das Geschäft läuft.

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Der Gesellschaftervertrag –
das Fundament der OHG

Wer eine OHG gründen will, braucht einen Vertrag – das nennt man Gesellschaftsvertrag. Dieser kann mündlich geschlossen werden, aber besser ist es, ihn schwarz auf weiß festzuhalten. So gibt es später keine Missverständnisse. Für solche Verträge gibt es Muster und Vorlagen, zum Beispiel von der IHK. Trotzdem lohnt es sich, einen Anwalt oder Steuerberater zu fragen. Sie kennen sich aus und helfen, Fehler zu vermeiden.

Im Vertrag wird genau geregelt:

  • Wer darf alleine entscheiden?
  • Wann müssen alle mitreden?
  • Wer bringt wie viel Startkapital ein?
  • Wie wird der Gewinn geteilt?
  • Bekommen die Gesellschafter ein Gehalt?
  • Was passiert, wenn einer aussteigt oder stirbt?
  • Darf jemand nebenbei bei der Konkurrenz arbeiten?

Kurz gesagt:
Der Vertrag klärt alles Wichtige für den Alltag und sorgt dafür, dass es später keinen Streit gibt.

Buchhaltung und Steuern
einfach erklärt

Eine OHG muss ordentlich Buch führen. Das bedeutet: Am Ende eines Jahres braucht sie eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung und einen sauberen Jahresabschluss.

Außerdem muss sie regelmäßig Steuern zahlen:

  • Gewerbesteuer: Alle drei Monate bekommt die Stadt oder Gemeinde ihr Geld. Wie viel? Das hängt davon ab, wie viel Gewinn die OHG macht.
  • Umsatzsteuer: Die OHG muss an das Finanzamt die Umsatzsteuer abführen, die sie ihren Kunden in Rechnung stellt.

Und nicht vergessen: Die Gesellschafter selbst zahlen Einkommensteuer. Jeder für seinen Anteil am Gewinn – das regelt nicht die OHG, sondern jeder privat mit seinem Finanzamt.

Kurz gesagt:
Die OHG muss ordentlich rechnen, alles dokumentieren und ihre Steuern zahlen.

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