SEPA
Mit SEPA (Single Euro Payments Area) wickeln Sie Überweisungen und Lastschriften europaweit einheitlich ab – schnell, zuverlässig und ohne Grenzen. Ein Standard, der Zahlungen vereinfacht, Prozesse beschleunigt und maximale Sicherheit bietet.
SEPA –
ein einheitlicher Zahlungsraum in Europa
Seit Februar 2014 gibt es SEPA (Single Euro Payment Area). Dahinter steckt ein gemeinsames Zahlungssystem für Europa, an dem heute 34 Länder teilnehmen. Neben den EU-Staaten machen auch die Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein und Monaco mit.
Warum
SEPA?
Früher hatte jedes Land eigene Regeln und Formate für Überweisungen und Lastschriften. In Deutschland brauchte man z. B. Kontonummer und Bankleitzahl. Das machte Zahlungen ins Ausland langsam und kompliziert.
Mit SEPA wurde alles vereinheitlicht – und das bringt klare Vorteile:
- Überweisungen und Lastschriften laufen viel schneller.
- Einheitliche Abläufe sorgen für Klarheit und weniger Fehler.
- Keine Sonderregeln pro Land.
- Weniger technische Schnittstellen nötig.
Seit dem 1. August 2014 dürfen Überweisungen und Lastschriften in Deutschland nur noch mit SEPA-Daten durchgeführt werden.
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Die Basis –
IBAN und BIC
Für jede SEPA-Zahlung sind zwei Angaben notwendig:
- IBAN: Die internationale Kontonummer, die Länderkennzeichen, Prüfziffer, Bankleitzahl und Kontonummer enthält.
- BIC: Der Bankcode, der die Bank und ihren Standort eindeutig angibt.
Dank der Prüfziffer in der IBAN sind Zahlendreher praktisch ausgeschlossen.
SEPA-Lastschrift –
So funktioniert’s
Unternehmen können ihren Kunden Zahlungen per SEPA-Lastschrift anbieten. Die Hausbank des Unternehmens schaltet das Unternehmen nur nach einer Kreditprüfung für das Lastschriftverfahren frei. Nur bei der Firmenlastschrift kontrollieren die Banken die Lastschriftmandate,
da bei Firmenlastschriften keine Rückgabe der Lastschrift möglich ist.
Wichtig dafür sind:
- SEPA-Lastschriftmandat: Zustimmung des Kunden zum Einzug.
- Gläubiger-ID: Eine eindeutige Kennung des Zahlungsempfängers (von der Bundesbank vergeben).
- Mandatsreferenz: Eindeutige Nummer zur Identifikation der Lastschrift.
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Verbraucherrechte
- Kunden können innerhalb von 8 Wochen eine SEPA-Lastschrift zurückgeben.
- Ohne gültiges Mandat sogar bis zu 13 Monate nach der Abbuchung.
- Im Streitfall muss der Händler beweisen, dass ein gültiges Mandat vorlag.
Achtung: Diese Schutzrechte gelten nur bei der SEPA-Basislastschrift für Verbraucher. Bei der SEPA-Firmenlastschrift unter Unternehmern ist eine Rückbuchung nach Zahlung nicht möglich.
Fazit
SEPA macht Zahlungen in Europa einfacher, schneller und sicherer. Einheitliche Standards ersetzen nationale Sonderregeln und schaffen Klarheit für Verbraucher wie Unternehmen. Ob Überweisung oder Lastschrift – mit IBAN und BIC sind Transaktionen effizient, transparent und europaweit problemlos möglich.









