Lexikon

Umlaufvermögen

Zeitgenössisches Raum-Arbeitsplatz-Büroartikel-Konzept

In der Bilanz stehen zwei große Bereiche: Anlagevermögen und Umlaufvermögen. Beide gehören zu den Aktiva – das sind die Dinge, in die ein Unternehmen sein Geld (Eigen- oder Fremdkapital) investiert hat.

Der Unterschied ist ganz einfach:

  • Anlagevermögen bleibt lange im Unternehmen, zum Beispiel Maschinen, Grundstücke oder Büroausstattung.
  • Umlaufvermögen wird dagegen nur kurzfristig genutzt oder verbraucht. Dazu zählen Rohstoffe, fertige Produkte, Bargeld, Bankguthaben oder auch Forderungen gegenüber Kunden.

Umlaufvermögen dient oft dazu, Waren herzustellen, Rechnungen zu bezahlen oder Schulden zu tilgen. Es bewegt sich ständig und wird deshalb auch „Umlauf“-Vermögen genannt.

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So setzt sich das Umlaufvermögen zusammen –
einfach erklärt

Das Umlaufvermögen wird in der Bilanz in verschiedene Bereiche unterteilt. Diese Einteilung ist genau vorgeschrieben. Hier kommt ein Überblick, wie das Ganze aufgebaut ist:

Vorräte

Hier geht es um alles, was ein Unternehmen auf Lager hat oder gerade verarbeitet. Dazu gehören:

  • Rohstoffe (z.B. Holz, Metall)
  • Hilfs- und Betriebsstoffe (z.B. Schrauben, Öl, Verpackung)
  • Unfertige Erzeugnisse (Produkte, die noch nicht fertig sind)
  • Fertige Waren (alles, was schon verkaufsbereit im Regal liegt)
  • Erhaltene Anzahlungen von Kunden

Beispiel: Ein Möbelhaus führt hier seine eingekauften Tische und Stühle auf, die noch nicht verkauft wurden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Das sind Geldbeträge, die das Unternehmen noch bekommt. Besonders wichtig:

  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (offene Rechnungen von Kunden)
  • Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (zum Beispiel Tochterfirmen)
  • Sonstige Vermögensgegenstände, wie Rückforderungen vom Finanzamt (z.B. Vorsteuer)

Beispiel: Ein Kunde hat Möbel bestellt, aber noch nicht bezahlt – das steht hier drin.

Kurzfristige Wertpapiere

Hier zeigt das Unternehmen, welche Wertpapiere es kurzfristig besitzt, also nicht langfristig anlegen will. Dazu gehören:

  • Aktien oder Anteile an anderen Firmen
  • Eigene Aktien
  • Sonstige Wertpapiere, die bald verkauft werden sollen

Beispiel: Aktien, die man schnell wieder verkaufen möchte.

Flüssige Mittel

Das ist das Bargeld des Unternehmens. Alles, was direkt verfügbar ist:

  • Kasse (Bargeld vor Ort)
  • Bankguthaben
  • Schecks

Beispiel: Das Geld, das auf dem Geschäftskonto liegt oder im Tresor ist.

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Wie wird das Umlaufvermögen
bewertet?

Für das Umlaufvermögen gibt es klare Regeln, wie es in der Bilanz bewertet werden muss. Das schreibt das Handelsgesetzbuch (HGB) so vor.

Grundregel:
Das, was im Umlaufvermögen steht, wird immer mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Also: Was hat es gekostet, es einzukaufen oder herzustellen? Mehr darf man in der Bilanz nicht ansetzen.

Achtung auf Verluste:
Zum Stichtag der Bilanz muss geprüft werden: Ist der Wert gesunken? Wenn ja, muss der niedrigere Wert genommen werden. Das nennt man Abschreibung.

Warum?

Das Ganze nennt sich Niederstwertprinzip und folgt der Regel: Lieber zu vorsichtig als zu optimistisch! Unternehmen sollen ihren Besitz nicht zu hoch angeben, damit Eigentümer, Banken oder Geschäftspartner nicht in die Irre geführt werden.

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