Lexikon

Verbindlichkeit

Geschäftsmann, der am Schreibtisch mit Dokumentation arbeitet

Verbindlichkeiten entstehen grundsätzlich dann, wenn ein Unternehmen eine Leistung oder Lieferung erhält, die Bezahlung jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. In diesem Fall verpflichtet sich das Unternehmen – als Schuldner – gegenüber dem Lieferanten – dem sogenannten Gläubiger oder Kreditor – zur Erbringung einer Gegenleistung, in der Regel in Form einer Geldzahlung.

Solche Geschäftsvorfälle sind insbesondere im B2B-Bereich üblich: Ein Unternehmen bezieht beispielsweise Waren oder Dienstleistungen auf Rechnung und ist damit zur Begleichung des offenen Betrags verpflichtet. Diese Verpflichtung wird als Verbindlichkeit in der Buchhaltung erfasst. Der entsprechende Geschäftspartner, der die Leistung erbracht hat, wird in der Finanzbuchhaltung als Kreditor bezeichnet.

In mittleren und größeren Unternehmen übernimmt häufig die Kreditorenbuchhaltung – als eigenständiger Aufgabenbereich innerhalb der Finanzbuchhaltung – die strukturierte Abwicklung dieser Prozesse. Dazu zählen insbesondere die formelle und sachliche Prüfung von Eingangsrechnungen, die korrekte buchhalterische Erfassung sowie die rechtzeitige Einleitung des Zahlungsausgleichs.

Eine passende Softwarelösung für die einfache und korrekte Verbuchung von Verbindlichkeiten erhalten Sie bei HANSALOG MEGA. Weitere Informationen finden Sie hier

Voraussetzung für das Entstehen
einer Verbindlichkeit

Eine Verbindlichkeit entsteht ausschließlich dann, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein zeitlicher Unterschied besteht. Erfolgt die Bezahlung unmittelbar, wie etwa bei einem Barkauf, wird keine Verbindlichkeit erfasst. Anders verhält es sich, wenn eine Lieferung oder Leistung auf Rechnung erfolgt – hier entsteht eine Lieferantenverbindlichkeit, die bis zum vollständigen Ausgleich bestehen bleibt.

Buchhalterische Erfassung
von Verbindlichkeiten

Die Buchung erfolgt in der Regel zeitnah mit dem Rechnungseingang. Dabei ist – abgesehen von umsatzsteuerfreien Lieferungen und Leistungen – stets auch die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Je nach Art der Leistung fällt diese mit 19 % oder 7 % an.

Das empfangende Unternehmen kann die ausgewiesene Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend machen. In der Buchführung erfolgt die Erfassung des Geschäftsvorfalls durch einen entsprechenden Buchungssatz:
Aufwands- oder Anlagekonto sowie Vorsteuer an Verbindlichkeiten

Ein praktisches Beispiel: Beim Erwerb einer Fertigungsmaschine lautet der Buchungssatz:
Maschinenkonto + Vorsteuer an Kreditor (Lieferantenverbindlichkeit)

Wird die Verbindlichkeit später durch eine Überweisung ausgeglichen, erfolgt die entsprechende Gegenbuchung:
Verbindlichkeiten an Bank
Auf diese Weise werden sowohl die Verbindlichkeit als auch der Zahlungsfluss korrekt abgebildet – ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchführung.

So erscheinen Verbindlichkeiten in der Bilanz – ein Überblick:
Zum Jahresende ist für buchführungspflichtige Unternehmen Bilanzzeit – und dabei kommt auch der Blick auf die offenen Schulden, also die Verbindlichkeiten. Diese werden nicht einfach gesammelt aufgeführt, sondern müssen nach einem klaren Schema sortiert werden, wie es das Handelsrecht vorgibt.

Dabei geht es um mehr als nur Zahlen: Die Gliederung in der Bilanz zeigt ganz genau, wem das Unternehmen zu welchem Zweck noch Geld schuldet.

Eine passende Softwarelösung für die einfache und korrekte Verbuchung von Verbindlichkeiten erhalten Sie bei HANSALOG MEGA. Weitere Informationen finden Sie hier

Die wichtigsten Gruppen
im Überblick

  • Lieferantenrechnungen: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stehen meist ganz oben. Gemeint sind hier unbezahlte Rechnungen von Lieferanten oder Dienstleistern.
  • Bankkredite: Schulden gegenüber Banken oder anderen Kreditinstituten werden separat ausgewiesen. Diese betreffen z. B. laufende Darlehen oder kurzfristige Kontokorrentkredite.
  • Erhaltene Anzahlungen: Wenn Kunden bereits Geld überwiesen haben, die bestellte Ware aber noch nicht geliefert wurde, taucht dieser Betrag ebenfalls unter den Verbindlichkeiten auf – als eine Art "Vorauszahlungsschuld".
  • Anleihen: Hat das Unternehmen Anleihen ausgegeben und damit Kapital aufgenommen, werden auch diese als Verbindlichkeit verbucht – mit dem Hinweis, dass es sich um Fremdkapital aus dem Kapitalmarkt handelt.
  • Verbindlichkeiten im Konzern: Bestehen Schulden gegenüber verbundenen Unternehmen, also anderen Gesellschaften desselben Konzerns, wird auch das separat in der Bilanz dargestellt.
  • Wechselverbindlichkeiten: Auch wenn Wechsel heute kaum noch eine Rolle spielen – die Bilanz verlangt weiterhin einen eigenen Ausweis, falls solche Schulden bestehen.
  • Beteiligungen: Gibt es Verpflichtungen gegenüber Unternehmen, an denen das eigene Unternehmen beteiligt ist, sind diese ebenfalls klar abzugrenzen.
  • Sonstige Verbindlichkeiten: Alles, was sich nicht in die oben genannten Kategorien einordnen lässt, landet unter den sonstigen Verbindlichkeiten. Dazu zählen etwa offene Zahlungen an das Finanzamt, z. B. aus Lohnsteuer oder Umsatzsteuer.

Fazit

Die Bilanz macht Schulden sichtbar – und zwar geordnet, nachvollziehbar und detailgenau. Wer weiß, wie Verbindlichkeiten dort gegliedert sind, kann nicht nur gesetzliche Vorgaben korrekt umsetzen, sondern auch gezielt Rückschlüsse auf die Finanzlage des Unternehmens ziehen.

Eine passende Softwarelösung für die einfache und korrekte Verbuchung von Verbindlichkeiten erhalten Sie bei HANSALOG MEGA. Weitere Informationen finden Sie hier