Werbungskosten

Bevor Sie Geld verdienen, müssen Sie oft erstmal welches ausgeben. Genau darum geht es bei den Werbungskosten. Ob Sie zur Arbeit pendeln, Fachbücher kaufen, ein Notebook brauchen oder sich weiterbilden – all das kostet Geld. Und genau diese Ausgaben zählen als Werbungskosten. Sie entstehen, weil Sie Ihren Job machen (oder bekommen) wollen.
Manchmal fallen diese Kosten sogar an, bevor Sie Ihren ersten Cent verdient haben – etwa bei Bewerbungskosten oder teuren Fahrtwegen zum neuen Job.
Kurz gesagt:
Werbungskosten sind alles, was Sie investieren müssen, damit Sie überhaupt arbeiten können oder dürfen. Diese Ausgaben erkennt das Finanzamt an – und sie können Ihre Steuerlast senken.
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Werbungskosten senken Ihre Steuer –
so einfach ist das!
Der Staat möchte, dass Sie arbeiten gehen. Deshalb dürfen Sie viele Ausgaben, die rund um Ihren Job anfallen, von der Steuer abziehen. Diese Werbungskosten helfen Ihnen, weniger Steuern zu zahlen. Ihr zu versteuerndes Einkommen wird dadurch kleiner, Ihre Einkommenssteuer ebenfalls. Im Gesetz steht genau, was erlaubt ist.
Hier sind die wichtigsten Beispiele für typische Werbungskosten, die Sie sich merken sollten:
- Fahrtkosten zur Arbeit
Ob mit Auto, Bus oder Bahn – für den einfachen Weg zur Arbeit bekommen Sie 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. km 0,38 Euro. - Umzug für den neuen Job
Müssen Sie wegen einer neuen Arbeit umziehen? Kartons, Transporter, Umzugsfirma – das zählt alles. - Dienstreisen
Zugticket, Taxi, Hotel – was der Chef nicht bezahlt, dürfen Sie absetzen. - Zweitwohnung am Arbeitsort
Sie brauchen eine zweite Wohnung, weil der Weg zu weit wäre? Auch das spart Steuern. - Arbeitszimmer zu Hause
Wenn Sie ein eigenes Arbeitszimmer haben, dürfen Sie anteilig Miete, Strom, Heizung und Internet angeben. - Aus- und Weiterbildung
Studiengebühren, Kurse, Fachbücher – wenn es zu Ihrem Job passt, zählt es. - Arbeitskleidung
Uniform, Sicherheitsschuhe oder spezielle Schutzkleidung? Wenn Sie es selbst zahlen, dürfen Sie es ansetzen. - Rechtsberatung für den Job
Auch Anwaltskosten, wenn es um Ihren Beruf geht, gehören dazu. - Unfall auf dem Arbeitsweg
Kosten rund um den Unfall? Können Sie absetzen. - Kosten durch Berufskrankheit
Medikamente oder Behandlungen, wenn es durch den Beruf nötig wurde. - Beiträge für Gewerkschaft oder Berufsverband
Wenn sich jemand für Ihre beruflichen Rechte einsetzt, können Sie auch diesen Beitrag steuerlich nutzen.
Merken Sie sich:
Nur das, was Sie wirklich ausschließlich für den Beruf brauchen, zählt als Werbungskosten. Alles, was Sie auch privat nutzen könnten, leider nicht.
Abgrenzung zu
privaten Ausgaben
Der Staat fragt nicht nach, wie viel Sie für Ihre beruflichen Ausgaben genau ausgeben. Wichtig ist nur eins: Brauchen Sie das wirklich für Ihren Job?
Doch genau da wird es manchmal kompliziert. Nicht alles, was Sie hauptsächlich für die Arbeit nutzen, wird vom Finanzamt anerkannt. Ein Beispiel:
Sie kaufen teure Anzüge fürs Büro. Klar, Sie tragen die Anzüge vor allem im Job. Aber Sie könnten die gleiche Kleidung genauso gut zu einer Hochzeit oder auf eine Party anziehen. Deshalb sieht das Finanzamt das nicht als „nur beruflich“ an. Solche Ausgaben dürfen Sie nicht absetzen.
So sparen Sie mit Werbungskosten
bei der Steuer
Werbungskosten senken direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Und weniger Einkommen bedeutet für Sie: Sie zahlen weniger Steuern.
Das steht auch so im Gesetz (§ 9 EStG): Alles, was Sie für Ihren Job ausgeben, damit Sie Ihr Geld verdienen können oder den Arbeitsplatz behalten, zählt als Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, Fortbildungen oder ein Arbeitszimmer.
Zwei Möglichkeiten haben Sie:
- Pauschale nutzen: Das Finanzamt zieht automatisch einen festen Betrag von 1.230 Euro (Stand 2025) ab. Dafür müssen Sie nichts nachweisen.
- Mehr Ausgaben? Kein Problem! Haben Sie höhere Werbungskosten? Dann sammeln Sie Belege, tragen alles in der Steuererklärung ein – und sparen noch mehr.
Fazit:
Werbungskosten bringen Ihnen bares Geld. Entweder ganz einfach mit der Pauschale oder mit Nachweisen für Ihre tatsächlichen Ausgaben.
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So machen Sie Werbungskosten
in der Steuererklärung geltend
Wenn Sie Ihre Werbungskosten steuerlich nutzen wollen, tragen Sie diese in der Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Das geht aber nur, wenn Sie auch wirklich Einkommen aus Arbeit haben. Werbungskosten dürfen nicht dazu führen, dass am Ende ein Minus herauskommt.
Ganz wichtig:
Nur Ausgaben, die mit Ihrem Job zu tun haben, zählen hier. Private Ausgaben haben in der Steuererklärung für Werbungskosten nichts verloren.
Wichtig für Pendler und Vielfahrer:
Führen Sie am besten ein Fahrtenbuch. So können Sie klar zeigen, welche Strecken Sie für den Job und welche Sie privat gefahren sind. Das erleichtert alles – auch für das Finanzamt.
Belege aufbewahren:
Sie müssen Ihre Belege nicht gleich mit der Steuererklärung abgeben. Aber: Heben Sie alle Rechnungen auf! Das Finanzamt kann später Nachweise verlangen. Sie sollten Ihre Unterlagen sieben Jahre lang behalten.
Wichtig zu wissen:
Beiträge zur Pflichtversicherung, Kammerumlagen oder zur Wohnbauförderung dürfen Sie nicht als Werbungskosten angeben. Diese Kosten fließen aber in die Vorsorgeaufwendungen ein, die auch das zu versteuernde Einkommen mindern. Weitere Vorsorgeaufwendungen sind z. B. private Unfall-, Lebens-, Renten-, Kranken- und Zahnzusatzversicherungen.
Werbungskosten bei
Rentnern und Selbständigen
Nicht nur Arbeitnehmer können sich über Werbungskosten freuen. Auch Rentner und Selbstständige haben Möglichkeiten, ihre beruflichen Ausgaben steuerlich abzusetzen.
Für Rentner gilt:
Wenn Sie neben der Rente noch arbeiten, zum Beispiel im Minijob oder mit einer Nebenbeschäftigung, dürfen Sie ebenfalls Werbungskosten angeben. Hier gelten dieselben Regeln wie für Arbeitnehmer. Sie können also zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für Weiterbildungen geltend machen.
Wichtig: Rentner tragen diese Werbungskosten in der Anlage R ein – nicht in der Anlage N.
Für Selbstständige sieht es anders aus:
Als Selbstständiger setzen Sie Ihre beruflichen Ausgaben als Betriebsausgaben ab. Das geschieht nicht über Ihre Einkommensteuererklärung. Ihre Kosten mindern direkt Ihren Gewinn. Dazu zählen zum Beispiel:
- Bürobedarf
- Mitarbeitergehälter
- Reisekosten
- Material
- Fortbildungen
Alles, was Sie für Ihren Betrieb brauchen, senkt Ihre Steuer.
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