Lexikon

Wertberichtigung

Die Wertberichtigung ist ein zentraler Bestandteil der Rechnungslegung, insbesondere im Umgang mit Forderungen. Sie dient dazu, den Buchwert von Vermögensgegenständen an ihren tatsächlichen Wert anzupassen, wenn dieser unter den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt. Dies ist besonders wichtig, um die Vorsichtsprinzipien der Rechnungslegung zu wahren und eine realistische Darstellung der Vermögenslage eines Unternehmens zu gewährleisten.

Formen der
Wertberichtigung

  • Einzelwertberichtigung (EWB):
    Sie wird gezielt für einzelne Forderungen eingesetzt, bei denen konkrete Risiken bestehen (z. B. Insolvenz des Schuldners). In diesem Fall wird der erwartete Ausfall geschätzt und der entsprechende Betrag auf das Wertberichtigungskonto gebucht.

  • Pauschalwertberichtigung (PWB):
    Diese findet Anwendung, wenn allgemeine, nicht konkret zuordenbare Risiken für den Forderungsbestand bestehen. Ein Erfahrungs- oder Durchschnittsprozentsatz wird auf den verbleibenden Forderungsbestand angewendet (abzüglich bereits einzelwertberichtiger Positionen), um das Ausfallrisiko pauschal abzudecken.

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Indirekte Abschreibung –
so funktioniert’s

Im Rahmen der indirekten Abschreibung bleibt der ursprüngliche Forderungsbetrag auf dem Aktivkonto bestehen. Die Wertberichtigung erfolgt auf einem gesonderten Passivkonto, typischerweise „Wertberichtigungen auf Forderungen“.

  • Einzelwertberichtigung:
    Der Buchungssatz lautet in Worten: „Aufwand für Abschreibungen auf Forderungen an Forderungen“ – wobei eine konkrete Forderung direkt um den geschätzten Ausfallbetrag verringert wird.

  • Pauschalwertberichtigung:
    Der Buchungssatz lautet: „Aufwand für Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigung“. Dabei wird der pauschal ermittelte Betrag auf das separate Wertberichtigungskonto gebucht.

Rechtliche Grundlagen &
sinnvoller Einsatz

  • Niederstwertprinzip:
    Nach HGB müssen Forderungen am Bilanzstichtag grundsätzlich zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem beizulegenden Wert bilanziert werden. Wenn eine Forderung zweifelhaft ist, muss deren Wert angepasst werden.

  • Einzelbewertungspflicht:
    § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB fordert eine Einzelbewertung jeder Forderung. Die Einzelwertberichtigung erfüllt diese Verpflichtung präzise, während Pauschalwertberichtigung als Ausnahme im Rahmen von Aufwandserleichterung und bewährter Praxis gilt (vom BFH und EuGH akzeptiert).

  • Umsatzsteuer:
    Bei zweifelhaften Forderungen bleibt die Umsatzsteuer zunächst unberührt und wird erst bei endgültigem Ausfall zusammen mit dem Forderungsausfall korrigiert.

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Praktische Relevanz &
Nutzen

  • Realistischere Bilanzdarstellung:
    Wertberichtigungen sorgen dafür, dass die Forderungswerte realistisch dargestellt werden – sowohl beim Einzelrisiko als auch bei allgemeinen Risiken, was das Vermögen nicht überhöht bewertet.

  • Vorsichtsprinzip erfüllen:
    Sie tragen zur Kapitalerhaltung bei und erfüllen das Prinzip der periodengerechten Erfolgsermittlung, indem potenzielle Verluste bereits im Berichtsjahr berücksichtigt werden.

  • Flexibilität & Effizienz:
    Einzelwertberichtigungen ermöglichen präzise Anpassung bei bekannten Risikofällen, während Pauschalwertberichtigungen zeitsparend auf Basis historischer Daten angewendet werden können – ideal bei vielen kleinen Forderungen oder fehlender Bonitätsinformation

Fazit

Die Wertberichtigung (indirekte Abschreibung) ist ein essenzielles Instrument im Rechnungswesen, um Forderungen realistisch und vorsichtig zu bewerten. Durch die Unterscheidung zwischen Einzel- und Pauschalwertberichtigung lässt sich sowohl individuelle als auch allgemeine Risikolage transparent abbilden.

Sie erfüllt gesetzliche Bewertungsprinzipien und sorgt für eine solide, verlässliche Bilanz.

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