euBP –
Was Unternehmen über die digitale Betriebsprüfung wissen müssen

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) rückt stärker in den Fokus deutscher Unternehmen. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Arbeitgeber nicht nur Lohndaten, sondern auch Finanzbuchhaltungsdaten digital an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermitteln. Wer frühzeitig handelt, kann Sanktionen vermeiden und interne Prozesse effizienter gestalten.
Was bedeutet
euBP?
Die euBP wurde 2012 eingeführt, zunächst freiwillig, mit dem Ziel, Betriebsprüfungen zu digitalisieren. Seit 2023 ist die Übermittlung von Lohndaten verpflichtend, ab 2027 kommt die euBP Finanzbuchhaltung hinzu. Viele Unternehmen nutzen noch die bis 2026 geltende Übergangsfrist – sofern offiziell beantragt.
Rechtliche Grundlage
und Risiken bei der euBP
Die Teilnahme an der digitalen Betriebsprüfung basiert auf § 28p SGB IV. Wer keine prüfbaren Daten liefert, riskiert Bußgelder, Nachforderungen und Rückforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen – teils bis zu 30 Jahre rückwirkend.
euBP-Lohn vs.
euBP-Finanzbuchhaltung
Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) hat zwei verschiedene Verfahren: die Übermittlung von Lohndaten, die seit dem 01.01.2023 verpflichtend ist, sowie die Übermittlung der Daten aus der Finanzbuchhaltung, die seit dem 01.01.2025 gilt.
Die euBP-Lohn überprüft Entgeltdaten, Meldungen und Sozialversicherungsbeiträge.
Die euBP-Finanzbuchhaltung umfasst Sachkonten, Buchungssätze und Salden und sorgt für einen prüffähigen Abgleich zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung.
Eine ganzheitliche Integration in die Buchhaltungsprozesse ist daher notwendig.
Anforderungen
an die euBP-Finanzbuchhaltung
- Bereitstellung prüfungsrelevanter Buchungssätze
- Einheitliche Datensatzstrukturen
- Pflichtfelder: Sachkonto, Kontoart, Buchungsdatum, Belegnummer, Betrag, Mandant
- Übertragung über das eXTra-Verfahren (z. B. via dakota.ag)
- Nachvollziehbarkeit und eindeutige Zuordnung zum Prüfungszeitraum
Unternehmen, die heute die Pflichtkontenliste der DRV integrieren, erleichtern die Umstellung erheblich.
Warum eine Software für die euBP
unverzichtbar ist
Eine spezialisierte euBP-Software automatisiert Datentransformation, Export, Übertragung und Archivierung. So werden Informationen vollständig, standardisiert und fristgerecht bereitgestellt. Die Software führt durch den gesamten Prozess – von der Auswahl relevanter Sachkonten bis zur automatisierten Übermittlung der relevanten Daten aus der Finanzbuchhaltung.
Typische Fehler
und Best Practices
Häufige Fehler:
- Sachkonten nicht korrekt markiert
- Datenexport vor Abschluss der Buchungen
- Fehlender Abgleich zwischen Lohn- und Finanzbuchhaltung
- Später Antrag von Zertifikaten
Best Practices:
- Frühzeitige Einführung einer zertifizierten euBP-Software
- Nutzung der DRV-Pflichtkontenliste
- Rechtzeitige Beantragung des Identitätszertifikats
- Durchführung von Testexporten
- Benennung eines internen Verantwortlichen
Vorteile
der digitalen Betriebsprüfung
Eine strukturierte euBP-Finanzbuchhaltung spart Zeit, reduziert Vor-Ort-Prüfungen und erhöht die Transparenz, Compliance und technologische Reife – ein Vorteil für Investoren, Banken und Geschäftspartner.
Fazit –
Wettbewerbsvorteile sichern
Die verpflichtende Einführung der euBP-Finanzbuchhaltung ab 2027 macht die Digitalisierung unausweichlich. Wer frühzeitig auf eine spezialisierte Softwarelösung setzt, reduziert Risiken, schafft Effizienzvorteile und entlastet die Buchhaltung langfristig.
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