Fachartikel

Neuerungen in der Abschreibung ab Juli 2025

AfA auf Bildschirm am Schreibtisch

Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ am 19. Juli 2025 ergeben sich für Unternehmen und insbesondere für die Anlagenbuchhaltung wichtige Änderungen. Ziel des Gesetzes ist es, Investitionsanreize zu setzen und insbesondere die Anschaffung klimafreundlicher Technologien zu fördern. Für Fachkräfte in der Anlagenbuchhaltung heißt das: Es gibt neue Abschreibungsmöglichkeiten – aber auch zusätzliche Komplexität.

Was das Investitionssofortprogramm für Ihre Anlagenbuchhaltung bedeutet – und wie HANSALOG MEGA Sie dabei unterstützt

Wir geben Ihnen einen praxisnahen Überblick und zeigen, wie HANSALOG MEGA Sie bei der Umsetzung optimal unterstützen kann.

1. Degressive Abschreibung kehrt zurück – mit attraktiven 30 %

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft oder hergestellt werden, darf wieder die degressive Abschreibung gewählt werden.
Der Abschreibungssatz beträgt 30 % vom jeweiligen Restbuchwert, was zu einem schnelleren Werteverzehr in den ersten Jahren führt – ein klarer Vorteil für Unternehmen mit hohen Anfangsinvestitionen.

Wichtig für die Praxis:

  • Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig im Jahr der Anschaffung (pro rata temporis).
  • Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist im weiteren Verlauf zulässig.

2. Neu: Arithmetisch-degressive AfA für Elektrofahrzeuge

Ein besonderes Highlight des Gesetzes ist die neue Abschreibungsregelung für Elektrofahrzeuge. Diese dürfen – bei Anschaffung im genannten Zeitraum – arithmetisch-degressiv abgeschrieben werden. Das bedeutet: gestaffelte, jährlich abnehmende Abschreibungssätze.

So sieht der Abschreibungsverlauf aus:

  • 75 % im Anschaffungsjahr
  • 10 % im 2. Jahr
  • 5 % im 3. Jahr
  • 5 % im 4. Jahr
  • 3 % im 5. Jahr
  • 2 % im 6. Jahr

Zu beachten:

  • Kein Wechsel zur linearen AfA möglich
  • Keine Kumulierung mit Sonderabschreibungen

Das führt in der Anfangszeit zu einer sehr schnellen Abschreibung und damit steuerlich attraktiven Entlastungen – ideal für Unternehmen, die auf Elektromobilität setzen.

Abschreibungsverlauf mit Software für Anlagenbuchhaltung von HANSALOG MEGA

Was bedeutet das für Ihre Anlagenbuchhaltung?

Die neuen Abschreibungsmöglichkeiten bieten steuerliche Vorteile – erfordern aber auch präzises Handling in der Buchhaltung, insbesondere bei der korrekten Berechnung und Dokumentation von Abschreibungsverläufen, Restbuchwerten und Umstiegsoptionen.

Hier kommt HANSALOG MEGA ins Spiel:
Unsere Software für die Anlagenbuchhaltung ist bereits auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet. Mit flexiblen Abschreibungsmodellen, automatisierten Berechnungen (z. B. pro rata temporis) und transparenten Anlagenspiegeln unterstützt HANSALOG MEGA Sie zuverlässig – ob bei der klassischen degressiven AfA oder bei der neuen Regelung für Elektrofahrzeuge.

Fazit: Jetzt vorbereiten – mit der richtigen Software

Mit dem Investitionssofortprogramm ergeben sich neue Spielräume – und Pflichten – für die Anlagenbuchhaltung. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Prozesse zu überprüfen und sicherzustellen, dass Ihre Softwarelösung den neuen Anforderungen gewachsen ist.

Softwarelösungen von HANSALOG MEGA bieten Ihnen die nötige Flexibilität, Transparenz und gesetzliche Sicherheit. Sprechen Sie uns gerne an – wir helfen Ihnen, Ihre Anlagenbuchhaltung fit für die Zukunft zu machen. Hier mehr erfahren.