Stammdatenverwaltung

Die Zentrale der Buchhaltung

Stammdatenverwaltung

Die Zentrale der Buchhaltung

Stammdaten unter Kontrolle mit Software für Finanzbuchhaltung von HANSALOG MEGA

Jedes Konto, gleich welcher Art, besitzt bereits in MegaPlus® Finanzbuchhaltung vordefinierte Eigenschaften, die aus einem individuell konfigurierbaren Referenzstammsatz abgeleitet werden können. Darüber hinaus erhält das Konto zusätzlich noch die spezifischen Eigenschaften des jeweiligen Kontentyps.

  • Sachkontonummern bis 15-stellig nummerisch
  • Personenkonten bis 15-stellig nummerisch
  • Belegnummern bis max 60-stellig alphanummerisch
  • Komfortable Suche über alle Objekte
  • Suchen, Anlegen und Ändern von Konten
  • Einrichtung beliebig vieler Zusatzfelder als Selektions- und Sortierkriterien für das Berichtswesen

Klare Übersicht im Hauptbuch

Sachkontenverwaltung

Als Sachkonten sind in MegaPlus®/F sämtliche Bestands- und Erfolgskonten definiert. Neben allgemeinen Parametern können zu einem Hauptbuchkonto folgende Informationen hinterlegt werden:

  • Zuordnungen zu Bilanzen und Ergebnisrechnungen
  • Kostenstellen-/Kostenträgerzuordnungen
  • Budgetwerte (Monats- und Jahreswerte)
  • OP-Führung
  • Saldenvergleich direkt im Sachkonto bei der Kontenabfrage
Rechner mit Zahlenübersicht
Menschengruppe und grüne verbindungspunkte

Kontokorrentbuch

Personenkontenverwaltung

Das Kontokorrent ist integrierter Bestandteil der MegaPlus®/F Finanzbuchhaltung. Zusätzlich zu den Adressdaten werden in den Debitoren- und Kreditorenkonten u.a. folgende wichtige Informationen hinterlegt:

  • Mandatsverwaltung für SEPA-Lastschriften
  • Individuelle Steuerung für Mahnwesen und Zahlungsverkehr
  • Warenkreditversicherungen und Kreditlimitverwaltung
  • Umsatzsteueridentifikation (UStID)
  • Verbands-/Zentralregulierung
  • Zahlungsbedingungen

Wichtige Änderung bei der Abfrage der USt-IdNr.

Wer Waren an Kunden in anderen EU-Ländern verkaufen möchte, bekommt es mit einer Änderung zu tun: Damit diese Lieferungen steuerfrei bleiben, muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des Käufers rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft und bestätigt werden.

Ab dem 20. Juli 2025 geht dies nur noch auf eine Art und Weise: Sowohl die einfache als auch die qualifizierte Bestätigungsanfrage der ausländischen USt-IdNr. ist dann nur noch online beim BZSt möglich. Mehr Infos finden Sie in unserem Fachartikel.

Übrigens: Mit den Lösungen von HANSALOG MEGA ist die Online-Abfrage der USt-IdNr. schon jetzt möglich. Sprechen Sie uns dazu gerne an. 

Schon gewusst?

Finanzbuchhaltungssoftware in der Cloud

Auf Wunsch können Sie MegaPlus®/F Finanzbuchhaltung auch als Cloudlösung einsetzen und via Internet jederzeit und ortsunabhängig auf Ihre Daten zugreifen.