Bewegungsdaten

Dieser Funktions­bereich beinhaltet das Erfassen von Buchungen außerhalb der Ausweis­leser, sowie die Möglichkeit zur Korrektur von Buchungen und/oder Zeitkonten.

Hauptfunktionen sind:

Zeiterfassung

In der Zeit­erfassung können Buchungen korrigiert, ergänzt oder storniert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein anderes Tages­programm zu­zu­weisen, als laut Arbeits­plan/Arbeits­programm vorgesehen ist oder entsprechend dem automatischen Schicht­wechsel abgerechnet werden soll.
Die Zeiterfassung umfasst sämtliche Bereiche der Arbeiten an Bewegungs­daten. So ist es auch möglich, Fehl­zeiten und Be­rech­ti­gungen fest­zu­legen, zu ändern bzw. neu zu erfassen.

Das Ergebnis einer Abrechnung in Form der Zeit­konten­werte und das Abrechnungs­protokoll kann hier sofort überprüft werden, bei Bedarf sind weitere Änderungen und Abrechnungen möglich. Verläuft die Abrechnung so, dass sie gültig bleiben soll, kann gespeichert werden. Damit wäre ein Tages­abschluss für den an­ge­ge­benen Zeit­raum durch­ge­führt.

Stapelschnittstelle

Über die Stapel­schnitt­stelle ist es möglich Buchungen, die nicht direkt über Lese­geräte erfolgen, gesammelt einzulesen.

Manuelle Umbuchungen

Diese Funktion ermöglicht Um­buchungen auf Zeit­konten, die außerhalb der regel­mäßigen Umbuchungs­programme notwendig sind. Sie werden sofort nach dem Ab­speichern auf den ent­spre­chen­den Zeit­konten wirksam. Bei einer späteren Ab­rech­nung bleiben diese Um­bu­chungen erhalten und werden dann mit den eventuell neuen Zeit­konten­ständen verrechnet.

Fehlzeitenerfassung

Mit dieser Funktion können tage­weise oder mehr­tägige Fehl­zeiten erfasst werden. Damit wird der Arbeit­nehmer an dem be­tref­fen­den Tag ab­ge­rech­net, ohne dass Bu­chungen vorliegen. Den Fehl­zeiten können Be­mer­kungen hin­zu­gefügt werden. Auch eine Zu­ord­nung von Leistungs­trägern ist möglich.

Leistungsdatenerfassung

Eine Zuordnung der Buchungen zu vorher definierten Leistungs­trägern kann direkt hier erfolgen.
Ebenso kann die Bewertung an dieser Stelle auf­ge­rufen werden.

Vergabe zeitweiliger Berechtigungen

Mit der Vergabe von zeitweiligen Be­rech­ti­gungen kann einem Arbeit­nehmer beispiels­weise für zwei Wochen die Über­stunden­be­rech­tigung / Rundungs­be­rech­tigung /... gegeben werden. Davor und danach werden Über­stunden nicht vergütet. Die Vergabe kann auch gruppen­bezogen je Kosten­stelle, Arbeit­nehmer­gruppe und/oder Dienst­stelle geschehen.